Jagdreviere:
I Parfpienz
II Gamperdona
III Vals
IV Nenzingerberg
V Sattel/Galina
VI Böschis
VII Rungeland
VIII Bazul
IX Gampberg
X Neuwald
Das Jagdrecht ist untrennbar an das Eigentum von Grund und Boden gebunden.
Die Agrargemeinschaft Nenzing bewirtschaftet heute 10 Eigenjagdreviere, die kleinste Eigenjagd hat eine Fläche von 121 ha, die größte, die Eigenjagd Gamperdona, hat eine Fläche von 2 806 ha.
Die Aufteilung in die heutige Revierstruktur erfolgte als erster Schritt 1978 und als zweiter Schritt 1990 aufgrund einer Fachstudie von Univ. Prof. Dr. Friedrich Reimoser zur Verbesserung der Bejagung der talseitigen Objektschutzwälder.
Die Eigenjagden werden für 6 Jahre verpachtet oder es bestehen Abschussverträge. Grundsätzlich ist das Jagdrecht so auszuüben, dass keine gravierenden Schäden am Wald oder anderen Kulturen entstehen. Dabei ist darauf zu achten, dass ein gesunder, artenreicher und nach Alter und Geschlecht ausgeglichener Wildbestand erhalten bleibt. Von wesentlicher Bedeutung ist die Erhaltung und Verbesserung der Wildlebensräume. Dabei werden in den unterschiedlichen Lebensräumen und in Abhängigkeit der Schutzwaldfunktion deutlich unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt.
