{"id":2094,"date":"2018-05-17T06:55:38","date_gmt":"2018-05-17T06:55:38","guid":{"rendered":"http:\/\/agrar-nenzing.at\/?page_id=2094"},"modified":"2022-02-14T06:40:10","modified_gmt":"2022-02-14T06:40:10","slug":"wissenswerte-fuer-neue-mitglieder","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/agrar-nenzing.at\/?page_id=2094","title":{"rendered":"Wissenswertes f\u00fcr neue Mitglieder"},"content":{"rendered":"<h4>ANTRAG UM AUFNAHME IN DIE MITGLIEDERLISTE<\/h4>\n<p>Die Antr\u00e4ge um Aufnahme werden im Ausschuss der Agrargemeinschaft Nenzing halbj\u00e4hrlich behandelt. Das <a href=\"https:\/\/agrar-nenzing.at\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/Formular-Antrag-um-Aufnahme-in-die-Mitgliederliste-3.pdf\">Formular &#8222;Antrag um Aufnahme in die Mitgliederliste<\/a>&#8220; kann hier heruntergeladen werden. Die Daten ben\u00f6tigen wir um laut <a title=\"Statuten Agrargemeinschaft Nenzing 2002\" href=\"http:\/\/agrar-nenzing.at\/wp-content\/uploads\/2017\/01\/Statuten-Agrargemeinschaft-Nenzing2002-1.pdf\">Statuten <\/a> die Berechtigung der Aufnahme zu \u00fcberpr\u00fcfen und die personenbezogenen Daten werden nur im Rahmen zur Wahrung berechtigter Interessen laut <a title=\"Statuten Agrargemeinschaft Nenzing 2002\" href=\"http:\/\/agrar-nenzing.at\/wp-content\/uploads\/2017\/01\/Statuten-Agrargemeinschaft-Nenzing2002-1.pdf\" rel=\"noopener\">Statuten Agrargemeinschaft\u00a0<\/a>und\u00a0EU-<a href=\"http:\/\/agrar-nenzing.at\/?page_id=2061\">Datentschutzverordnung<\/a> verwendet.<\/p>\n<h4>HOLZBEZUG IM WALD<\/h4>\n<p>Den Nutzungsberechtigten der Agrargemeinschaft Nenzing steht ein\u00a0 j\u00e4hrlicher Holzbezug (bei halben Losen jedes zweite Jahr) zu. Der Holzbezug im Wald hat einen Umfang von 2,5 Festmeter Nutzholz und 4,25 Festmeter (= 5,5 Raummeter) \u00a0Brennholz. Diese Menge wird vom Ausschuss entsprechend der Entwicklung der Anzahl der Mitglieder und der wirtschaftlichen Lage der Agrargemeinschaft angepasst. Bei einem Verzicht auf den Nutzholzbezug erh\u00e4lt der Nutzungsberechtigte Zurzeit Euro 100,&#8211; bei der Jahresrechnung gutgeschrieben. Es k\u00f6nnen auch Nutzholzlosen am Stock ohne Brennholz angemeldet werden. In diesem Falle kann das Brennholz jedoch nicht zus\u00e4tzlich als zugestelltes Brennholzlos angemeldet werden. Die Nutzungsberechtigten werden\u00a0digital (Homepage, Facebook, Newsletter)\u00a0oder \u00fcber eine Anzeige im Walgaublatt \u00fcber die M\u00f6glichkeit zur Anmeldung des Losbezuges informiert. Die Anmeldung hat in der Verwaltung der Agrargemeinschaft zu erfolgen. Telefonische Anmeldungen des Losbezuges im Wald k\u00f6nnen nicht angenommen werden, da damit fr\u00fcher immer wieder Probleme verbunden waren.<\/p>\n<h4>BRENNHOLZLOSEN F\u00dcR MITGLIEDER ZUGESTELLT<\/h4>\n<p>Die Agrargemeinschaft Nenzing bietet seit 1994 f\u00fcr die Nutzungsberechtigten einen verbilligten Brennholzbezug (Scheiter, gespalten oder lang zugestellt) an, wenn auf den Bezug der Brennholzlosen im Wald verzichtet wird.\u00a0<em>Das Holz ist nicht trocken und muss noch entsprechend gelagert werden.<\/em> Die Holzzustellung erfolgt meistens in der ersten Jahresh\u00e4lfte entsprechend der m\u00f6glichen Kapazit\u00e4t im Betrieb. Die Agrargemeinschaft Nenzing bem\u00fcht sich, die Zustellung entsprechend dem Bedarf einzuteilen. Die Auslieferung kann sich aber auch bis Dezember hinziehen.<\/p>\n<p>Jedes Mitglied hat f\u00fcr einen verzichteten Brennholzlosbezug im Wald Anspruch auf 5,5 rm aufgearbeitetes Holz. In welchem Ausma\u00df Hartholz bezogen werden kann, h\u00e4ngt vom jeweiligen Anfall bei den Nutzungen der Agrargemeinschaft ab und kann von Jahr zu Jahr schwanken. Nach der offiziellen Losholzziehung des betreffenden Jahres ist f\u00fcr Neuaufgenommene auch zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt der Bezug von zugestelltem, aufgearbeitetem Holz m\u00f6glich. Ein Bezug von Losholz im Wald ist nach der offiziellen Losholzziehung nicht mehr m\u00f6glich. Sollten Sie an einem Bezug interessiert sein, ersuchen wir um eine entsprechende Meldung in der Verwaltung der Agrargemeinschaft Nenzing.<\/p>\n<h4>FRONDIENST<\/h4>\n<p>Seit einer Reihe von Jahren stellt der R\u00fcckgang der Frondienstleistung der Mitglieder f\u00fcr die Agrargemeinschaft ein wachsendes Problem dar.\u00a0 Manche Mitglieder wollen den Frondienst nicht in der Zeit der Arbeitsspitzen im Fr\u00fchjahr ableisten, sondern zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt, dies stellt ein Problem f\u00fcr den Betrieb dar.<\/p>\n<p>Eine steigende Zahl von Mitgliedern \u00fcberschreiten die Altersgrenze von 75 bei M\u00e4nnern und 70 bei Frauen\u00a0oder sind krank gemeldet. Zurzeit sind ca. ein Drittel der Mitglieder vom Frondienst befreit und die Tendenz ist weiter steigend.<\/p>\n<p>Es wurde auch\u00a0ein zunehmender Missbrauch mit der Verwendung von Losen festgestellt. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass jede Weitergabe von Losen durch die Mitglieder nicht erlaubt ist. Aus diesen mehrfachen Gr\u00fcnden beschloss der Ausschuss 1994 eine \u00c4nderung der Frondienstregelung.<\/p>\n<p>Die Ableistung des Frondienstes bzw. die Bezahlung f\u00fcr den nichtgeleisteten Fronarbeit wird f\u00fcr <u>alle<\/u> vorgeschrieben, wenn der Bezug des Holzes im Wald erfolgt (unabh\u00e4ngig vom Alter bzw. der Krankmeldung). Es wird von der Annahme ausgegangen, dass wenn der Bezug des Holzes im Wald m\u00f6glich ist, auch die Ableistung des Frondienstes zumutbar ist.<\/p>\n<p>Beim Bezug des verbilligten zugestellten Holzes, gilt die bisherige Regelung. Alte und Kranke m\u00fcssen dann den Frondienst wie bisher nicht ableisten und auch keine Entsch\u00e4digung bei Nichtableistung zahlen. F\u00fcr nichtgeleistete Frondienste wird ein Ersatzbetrag von Euro 100,&#8211; in Rechnung gestellt. Bei einer Ableistung erfolgt eine Abgeltung in H\u00f6he von Euro 30,&#8211;<\/p>\n<p>Zur Frondienstleistung wird weiters erw\u00e4hnt, dass diese in F\u00e4llen, bei denen die Aufnahme in die Mitgliederliste\u00a0nach der \u00fcblichen Ableistung des Frondienstes im Fr\u00fchjahr erfolgt, bis zum Sp\u00e4therbst m\u00f6glich ist. Zur Absprache der Abwicklung ersuchen wir um eine Kontaktnahme mit der Verwaltung bzw. mit den Forstorganen der Agrargemeinschaft.<\/p>\n<p>Sollten Sie Anregungen, Beschwerden und dergleichen haben, ersuchen wir um eine Kontaktaufnahme mit der Verwaltung der Agrargemeinschaft Nenzing (05525\/62144, email: verwaltung@agrar-nenzing.at)<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>Johannes Maier<\/p>\n<p>Der Obmann<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ANTRAG UM AUFNAHME IN DIE MITGLIEDERLISTE Die Antr\u00e4ge um Aufnahme werden im Ausschuss der Agrargemeinschaft Nenzing halbj\u00e4hrlich behandelt. Das Formular &#8222;Antrag um Aufnahme in die Mitgliederliste&#8220; kann hier heruntergeladen werden. 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