Auch mit erhöhtem Traktorverkehr ist am Samstag, den 3. Juni auf dem Güterweg Brand Eggen-Maisäß zu rechnen.
Ableistung der Fronstunden 2017
Aufgrund der Entfernung des Einsatzortes sollte der ganze Tage abgeleistet werden. Bei einer halben Los wird der zweite Halbtag auf 2018 geschrieben. Wir ersuchen nach Möglichkeit die Freitagstermine wahrzunehmen. Mindestalter für Froner ist 16 Jahre.
Arbeitskleidung: gutes Schuhwerk und Arbeitshandschuhe, wenn vorhanden
Die Fronarbeiten für das Jahr 2017 finden an folgenden Termine statt:
Nenzing – Dorf,Gurtis und Parzellen Mittelberg
Treffpunkt: jeweils 7.30 Uhr Verwaltungsgebäude Nenzing
Freitag, den 9.6.2017
Samstag, den 10.6.2017
Freitag, den 23.6.2017
Samstag, den 24.6.2017
Rundschreiben Hütten
FRONEN
Das Fronen der Hüttenbesitzer 2017 findet am Samstag, den 1. Juli 2017 mit Treffpunkt um 8.00 Uhr in Senntum Gamperdona statt. Als Zusatztermin ist der Samstag, 9. September 2017 mit Treffpunkt um 8.00 Uhr Senntum Gamperdona vorgesehen.
KAMINKEHRER
Kontakt: Abentung Günther, Weiler, 0664 130 02 02 Termin: 10. – 11. Juli 2017
KANALREINIGUNG
Kontakt Fa. Gabriel Werner, Göfis, 05522 76720
BRENNHOLZ
Bei Interesse an Brennholz bitte um Kontakt mit der Verwaltung! Gerüstetes Brennholz im Nenzinger Himmel steht ab Mitte Juni zur Verfügung -Preis auf Anfrage.
Verwaltung: 05525 62144 Förster Thomas Walter: 0664 4215027
BAURICHTLINIEN HÜTTEN
Bei Baumaßnahmen an der Hütte (Dacheindeckung, Außenwänden, Fenster, Holzlager, Veränderungen Außenbereich etc.) ist im Vorfeld das Einvernehmen mit der Agrargemeinschaft Nenzing herzustellen.
GAMPERDONAWEG
Schriftliche Sondergenehmigung
Wir weisen darauf hin, dass Personen, die keinen Hauptwohnsitz in Nenzing haben oder in der Liste der Hüttenbesitzer geführt werden, zur Befahrung des Gamperdonaweges eine schriftliche Sondergenehmigung brauchen. Ohne diese Genehmigung darf kein Berechtigungsschein beim Automat gelöst werden.
Die Benützungsberechtigten nehmen zur Kenntnis, dass für Kontrollzwecke die Erfassung der Fahrbewegungen und der Kennzeichen mittels elektronischer Überwachung erfolgt. Versorgungsfahrten (Geschäft, Hotel….) im Tal sind nicht zulässig. Es ist nur die An- und Abfahrt zur Hütte erlaubt.
Befahrungsliste Hüttenbesitzer
Wir bitten Änderungen bei Hüttenbesitzern oder Kennzeichen in der Verwaltung bekannt zu geben.
Öffnungzeiten
Geschäft Senntum, Alpgemeinschaft
Montag – Sonntag, 8.00 – 20.00 Uhr, während der Alpsaison (vermutlich ab 3. Juni)
Geschäft Gantner
ab 17. Juni 2017 Samstag und Sonntag jeweils von 10.00 – 16.00 Uhr bei schönem Wetter ab 10. Juli 2017 Montag – Freitag, 8.15 – 17.00 Uhr Samstag, 8.15 – 12.00 Uhr, bei schönem Wetter bis 17.00 Uhr Sonntag, 10.00 – 16.00 Uhr bei schönem Wetter
Hunde
Wir ersuchen die Hundebesitzer die Hunde nicht frei laufen zu lassen. Hundekot ist für die Kühe schädlich und hat auf den Weideflächen nichts verloren.
Feuer
Das Entfachen von Feuer im Gamperdonatal ist nur in sicheren Grillvorrichtungen unter Einhaltung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen erlaubt. Für etwaige Schäden, die durch Grillfeuer entstehen können, haftet der Verursacher.
Ort der Ruhe
Für viele Besucher ist der Nenzinger Himmel ein Ort der Ruhe und Erholung im Naturraum und einzigartigen Wildlebensraum. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf ihre Umgebung, insbesondere bei Abendhocks (Feuer, Musik etc.).
Alpauffahrt – Termine 2017
Nenzinger Himmel
Die Alpauffahrt der Kühe in den Nenzinger Himmel ist am
Samstag, den 3. Juni 17 (Pfingstsamstag).
Es ist vor allem morgens bis mittags mit erhöhtem Traktorverkehr zu rechnen. Wir bitten um Berücksichtigung!
Alpe Nenzingerberg/Furkla
Die Alpauffahrt der Mutterkühe ist am
Dienstag, den 6. Juni 17
Die Alpsegnung
findet am
Donnerstag, den 29.Juni 17 um 14.30 Uhr
beim Rochuskirchle im Nenzinger Himmel durch Pfarrer Joy Peter Tattakath statt.