Au – und Alpausschuss Nenzing
Kontakt
Alpobmann Alpausschuss Mittelberg-Gurtis
Anton Egger
Die Au- und Alpausschüsse der Agrargemeinschaft Nenzing werden von den viehhaltenden Mitgliedern gemäß Statuten der Agrargemeinschaft für jeweils vier Jahre gewählt.
Die Alpverwaltungen bewirtschaften die Auen und Alpen bis zur Gründung der Agrargemeinschaft als Alpgenossenschaften in Eigenverantwortung, später als Selbstverwaltungsorgane (Au- und Alpausschüsse) innerhalb der Agrargemeinschaft.