im Sinne der Statuten Güterwegweggenossenschaft Nenzing-Gamperdonaweg
JAHRESBERECHTIGUNGSCHEIN ANFORDERUNG
Wir schicken Ihnen gerne eine Rechnung!
Berechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Nenzing, bzw. Hüttenberechtigte.
Mit Bezahlung der Berechtigungsgebühr mittels Rechnung, ist die Befahrung des Gamperdonaweges bewilligt und die allgemeinen Benützungsbedingungen werden damit anerkannt. Die Rechnung gilt als Berechtigungsschein und ist im Fahrzeug mitzuführen. Das Pickerle ist sichtbar an der Windschutzscheibe anzubringen!
Tagesscheine können ausschließlich von Berechtigten beim Automat beim Verwaltungsgebäude wie bisher gelöst werden.
Die Daten werden von der Güterweggenossenschaft Gamperdona zum Zwecke der Verwaltung und Kontrolle verwendet. Nähere Informationen dazu finden sie in unserer Datenschutzerklärung. Die Daten werden elektronisch gespeichert.