Viehtrieb der Rinder am Donnerstag, den 14. Juni 2018 in der Zeit von 5.00 – 9.00 h am Gamperdonaweg. Der Weg ist in dieser Zeit gesperrt.
Körperschaft öffentlichen Rechtes
Viehtrieb der Rinder am Donnerstag, den 14. Juni 2018 in der Zeit von 5.00 – 9.00 h am Gamperdonaweg. Der Weg ist in dieser Zeit gesperrt.
Am Samstag, den 2. Juni 2018 ist der Alpauftrieb in den Nenzinger Himmel. Es ist der ganze Tag mit erhöhtem Verkehrsaufkommen am Gamperdonaweg durch Viehtransporte mit Traktoren zu rechnen.
Ebenfalls ist am 2. Juni 2018 ab 6.00 morgens bis 18.00 Uhr Alpauftrieb auf die Feldkircher Alpe am Nenzingerberg. Wir weisen vor allem die Radfahrer darauf hin.
Die Verwaltung
Werte Hüttenbesitzer!
FRONEN Das Fronen der Hüttenbesitzer 2018 findet am Samstag, den 26. Mai 2018 mit Treffpunkt um 8.00 Uhr in Senntum Gamperdona statt. Als Zusatztermin ist der Samstag, 8. September 2018 mit Treffpunkt um 8.00 Uhr Senntum Gamperdona vorgesehen.
KAMINKEHRER Firma Abentung Günther, Weiler, 0664 130 02 02
Termin 9. /10 Juli 2018
KANALREINIGUNG Firma Gabriel Werner, Göfis, 05522 76720
BRENNHOLZ Bei Interesse an Brennholz bitte um Kontakt mit der Verwaltung! Gerüstetes Brennholz im Nenzinger Himmel steht zur Verfügung – Preis auf Anfrage. Förster Thomas Walter: 0664 4215027
BAURICHTLINIEN HÜTTEN
Bei Baumaßnahmen an der Hütte (Dacheindeckung, Außenwänden, Fenster, Holzlager, Veränderungen Außenbereich etc.) ist im Vorfeld das Einvernehmen mit der Agrargemeinschaft Nenzing herzustellen.
GAMPERDONAWEG
Schriftliche Sondergenehmigung – Einwilligung Videoüberwachung
Wir weisen darauf hin, dass Personen, die keinen Hauptwohnsitz in Nenzing haben oder in der Liste der Hüttenbesitzer geführt werden, zur Befahrung des Gamperdonaweges eine schriftliche Sondergenehmigung brauchen. Ohne diese Genehmigung darf kein Berechtigungsschein beim Automat gelöst werden.
Die Benützungsberechtigten willigen ein, dass für Kontrollzwecke die Erfassung des Kennzeichen und der Fahrbewegungen mittels elektronischer Überwachung erfolgt. Versorgungsfahrten (Geschäft, Hotel….). im Tal sind nicht zulässig. Es ist nur die An- und Abfahrt zur Hütte erlaubt.
Befahrungsliste Hüttenbesitzer
Wir bitten Änderungen der Kennzeichen der Berechtigten in der Verwaltung bekannt zu geben. Diese Angaben benötigen wir zum Zwecke der Kontrolle.
SONSTIGES
Geschäft Senntum, Alpgemeinschaft Montag – Sonntag, 8.00 – 20.00 Uhr, während der Alpsaison
Hunde
Wir ersuchen die Hundebesitzer die Hunde nicht frei laufen zu lassen. Hundekot ist für die Kühe schädlich und hat auf den Weideflächen nichts verloren. Bitte beachten Sie allfällige Bestimmung der Hundeverordnung der Marktgemeinde Nenzing.
Feuer
Das Entfachen von Feuer im Gamperdonatal ist nur in sicheren Grillvorrichtungen unter Einhaltung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen erlaubt. Für etwaige Schäden, die durch Grillfeuer entstehen können, haftet der Verursacher.
Ort der Ruhe
Für viele Besucher ist der Nenzinger Himmel ein Ort der Ruhe und Erholung im Naturraum und einzigartigen Wildlebensraum. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf ihre Umgebung, insbesondere bei Abendhocks (Feuer, Musik etc.).
Für die Agrargemeinschaft Nenzing
Josef Latzer, Obmann
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NEWSLETTER Einwilligung
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