Die heurige Alpsegnung findet mit Pfarrer Tatakath am 21. Juni 2018 um 14.00 Uhr beim Kirchle im Nenzinger Himmel statt. Wir freuen uns über eine Teilnahme.
Ableistung der Fronarbeiten 2018
Die vorgeschriebenen Fronarbeiten für das Jahr 2018 für die Mitglieder aus Nenzing – Dorf, Gurtis und den Parzellen Mittelberg finden an folgenden Tagen statt:
Freitag den 8. und Samstag, den 9. Juni 2018 sowie Freitag, den 22. und Samstag, den 23. Juni 2018
Treffpunkt ist jeweils 7.30 Uhr beim Verwaltungsgebäude der Agrargemeinschaft Nenzing.
Aufgrund der Entfernung des Einsatzortes sollte der ganze Tage abgeleistet werden. Bei einer halben Los wird ein Halbtag auf 2019 geschrieben. Wir ersuchen nach Möglichkeit die Freitagstermine wahrzunehmen. Mindestalter für Froner ist 16 Jahre.
Arbeitskleidung, gutes Schuhwerk und Arbeitshandschuhe, wenn vorhanden sind von Vorteil.
Rückfragen bei der Verwaltung: 05525 62144



Alpauftrieb
Am Samstag, den 2. Juni 2018 ist der Alpauftrieb in den Nenzinger Himmel. Es ist der ganze Tag mit erhöhtem Verkehrsaufkommen am Gamperdonaweg durch Viehtransporte mit Traktoren zu rechnen.
Ebenfalls ist am 2. Juni 2018 ab 6.00 morgens bis 18.00 Uhr Alpauftrieb auf die Feldkircher Alpe am Nenzingerberg. Wir weisen vor allem die Radfahrer darauf hin.
Die Verwaltung
Hütten Nenzinger Himmel – 2018 Rundschreiben
Werte Hüttenbesitzer!
FRONEN Das Fronen der Hüttenbesitzer 2018 findet am Samstag, den 26. Mai 2018 mit Treffpunkt um 8.00 Uhr in Senntum Gamperdona statt. Als Zusatztermin ist der Samstag, 8. September 2018 mit Treffpunkt um 8.00 Uhr Senntum Gamperdona vorgesehen.
KAMINKEHRER Firma Abentung Günther, Weiler, 0664 130 02 02
Termin 9. /10 Juli 2018
KANALREINIGUNG Firma Gabriel Werner, Göfis, 05522 76720
BRENNHOLZ Bei Interesse an Brennholz bitte um Kontakt mit der Verwaltung! Gerüstetes Brennholz im Nenzinger Himmel steht zur Verfügung – Preis auf Anfrage. Förster Thomas Walter: 0664 4215027
BAURICHTLINIEN HÜTTEN
Bei Baumaßnahmen an der Hütte (Dacheindeckung, Außenwänden, Fenster, Holzlager, Veränderungen Außenbereich etc.) ist im Vorfeld das Einvernehmen mit der Agrargemeinschaft Nenzing herzustellen.
GAMPERDONAWEG
Schriftliche Sondergenehmigung – Einwilligung Videoüberwachung
Wir weisen darauf hin, dass Personen, die keinen Hauptwohnsitz in Nenzing haben oder in der Liste der Hüttenbesitzer geführt werden, zur Befahrung des Gamperdonaweges eine schriftliche Sondergenehmigung brauchen. Ohne diese Genehmigung darf kein Berechtigungsschein beim Automat gelöst werden.
Die Benützungsberechtigten willigen ein, dass für Kontrollzwecke die Erfassung des Kennzeichen und der Fahrbewegungen mittels elektronischer Überwachung erfolgt. Versorgungsfahrten (Geschäft, Hotel….). im Tal sind nicht zulässig. Es ist nur die An- und Abfahrt zur Hütte erlaubt.
Befahrungsliste Hüttenbesitzer
Wir bitten Änderungen der Kennzeichen der Berechtigten in der Verwaltung bekannt zu geben. Diese Angaben benötigen wir zum Zwecke der Kontrolle.
SONSTIGES
Geschäft Senntum, Alpgemeinschaft Montag – Sonntag, 8.00 – 20.00 Uhr, während der Alpsaison
Hunde
Wir ersuchen die Hundebesitzer die Hunde nicht frei laufen zu lassen. Hundekot ist für die Kühe schädlich und hat auf den Weideflächen nichts verloren. Bitte beachten Sie allfällige Bestimmung der Hundeverordnung der Marktgemeinde Nenzing.
Feuer
Das Entfachen von Feuer im Gamperdonatal ist nur in sicheren Grillvorrichtungen unter Einhaltung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen erlaubt. Für etwaige Schäden, die durch Grillfeuer entstehen können, haftet der Verursacher.
Ort der Ruhe
Für viele Besucher ist der Nenzinger Himmel ein Ort der Ruhe und Erholung im Naturraum und einzigartigen Wildlebensraum. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf ihre Umgebung, insbesondere bei Abendhocks (Feuer, Musik etc.).
Für die Agrargemeinschaft Nenzing
Josef Latzer, Obmann
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NEWSLETTER Einwilligung
Für die Zusendung eines Newsletter mit allfällige Informationen für die Hüttenbesitzer, sowie zur Agrargemeinschaft Nenzing, bitten wir um Zusendung ihrer aktuellen Email Adresse. Sie können sich jederzeit von der Zusendung des Newsletter abmelden. Mit der Unterschrift willige ich der Zusendung von Newsletters durch die Agrargemeinschaft Nenzing laut EU Datenschutzverordnung ein.
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