Hüttenfronen Gamperdona 2025

Werte Hüttenbesitzer/innen!

Das Fronen der Hüttenbesitzer 2025 findet am

Samstag, dem 31. Mai 2025 statt.

Treffpunkt ist beim Alpstall Vals um 8.00 Uhr.

 

Als Zusatztermin ist Samstag, der 6. September 2025 vorgesehen.

Fronarbeiten in Nenzing

Die Fronarbeiten für das Jahr 2025 finden an folgenden Terminen statt:

Freitag, 13. und Samstag, 14. Juni 2025

Freitag, 27. und Samstag, 28. Juni 2025

Treffpunkt ist jeweils um 7.30 Uhr beim Verwaltungsgebäude der Agrargemeinschaft Nenzing. Mitzubringen sind gutes Schuhwerk und Handschuhe. Das Mindestalter der Froner beträgt 16 Jahre. Aufgrund der Entfernung des Einsatzortes sollte der ganze Tag abgeleistet werden. Bei einer halben Los wird der zweite Halbtag auf 2026 gutgeschrieben.

Wir ersuchen alle, die die Möglichkeit haben, die Freitagtermine wahrzunehmen.

Bei ausgesprochen schlechten Witterungsverhältnissen wird der Frontag abgesagt.

Einladung zur 60. und ordentlichen Vollversammlung

Einladung zur 60. und ordentlichen Vollversammlung

Dienstag, 29. April 2025

um 20.00 Uhr im Ramschwagsaal in Nenzing

Tagesordnung

1)   Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Stimmenzahl und
Beschlussfähigkeit der Vollversammlung, Wahl der Stimmenzähler

2)   Genehmigung des Protokolls der letzten Vollversammlung

3)   Bericht des Obmannes

4)   Bericht des Geschäftsführers

5)   Jahresrechnung 2024

6)   Bericht des Aufsichtsrates, Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024

7)   Vorlage und Genehmigung des Kostenvoranschlages 2025

8)   Allfälliges

 

Eingeladen sind alle Mitglieder der Agrargemeinschaft Nenzing.

Für den Ausschuss

Johannes Maier, Obmann

Güterweggenossenschaft Nenzing – Öffnung Gamperdonaweg

Die Agrargemeinschaft Nenzing teilt mit, dass die Befahrung des Gamperdonaweges bei guter Witterung für Berechtigte mit gültigem Berechtigungsschein ab Freitag, 18. April 2025 vormittags möglich ist.

Mit witterungs- und arbeitsbedingten kurzfristigen Sperren muss jedoch jederzeit gerechnet werden.

Es gelten die allgemeinen Befahrungsrichtlinien. Für die Befahrung ist ein gültiger Berechtigungsschein erforderlich. Die Jahresberechtigungsscheine können auf unserer Homepage angefordert oder zu den Bürozeiten am Dienstag und Donnerstag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr abgeholt werden.

Der Wegmeister DI Siegbert Terzer

 

 

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