Gamperdonaweg derzeit gesperrt

Aufgrund der schlechten Witterungsverhältnissen ist der Gamperdonaweg bis voraussichtlich morgen Mittwoch gesperrt.

Wir werden Sie über die Öffnung des Weges  informieren

 

Einladung zur 59. und ordentlichen Vollversammlung

Einladung zur 59. und ordentlichen Vollversammlung

Mittwoch, 24. April 2024

um 20.00 Uhr im Ramschwagsaal in Nenzing

Tagesordnung

1)   Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Stimmenzahl und
Beschlussfähigkeit der Vollversammlung, Wahl der Stimmenzähler

2)   Genehmigung des Protokolls der letzten Vollversammlung

3)   Bericht des Obmannes

4)   Bericht des Geschäftsführers

5)   Jahresrechnung 2023

6)   Bericht des Aufsichtsrates, Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023

7)   Vorlage und Genehmigung des Kostenvoranschlages 2024

8)   Information über Wasserversorgung Gamperdona – DI Elmar Lang, Büro Adler und Partner, Nenzing

9)   Allfälliges

 

Eingeladen sind alle Mitglieder der Agrargemeinschaft Nenzing.

 

Für den Ausschuss

Johannes Maier, Obmann

Fahrverbot für Radfahrer am Gamperdonaweg

Güterweggenossenschaft Gamperdona

Ganzjähriges Fahrverbot für Radfahrer am Gamperdonaweg

Es wird darauf hingewiesen, dass das behördlich verordnete Fahrverbot für Fahrräder am Gamperdonaweg ganzjährig besteht. Üblicherweise ist der Weg im Winter gesperrt. Wie nun festgestellt werden musste, finden Befahrungen mit Fahrrädern vermehrt auch während dieser Wintersperre statt. Eine Duldung dieser Missachtung des Fahrverbotes ist für die Güterweggenossenschaft nicht möglich. Deshalb wurde von der Güterweggenossenschaft beschlossen, ab sofort eine Missachtung des Fahrverbotes durch Radfahrer am Gamperdonaweg ganzjährig und ausnahmslos im Rahmen der Möglichkeiten der Güterweggenossenschaft entsprechend zu ahnden (analog der unberechtigten Befahrung mit Kraftfahrzeugen).

DI Siegbert TERZER, Wegmeister

Güterweggenossenschaft Nenzing – Öffnung Gamperdonaweg

Die Agrargemeinschaft Nenzing teilt mit, dass die Befahrung des Gamperdonaweges bei guter Witterung für Berechtigte mit gültigem Berechtigungsschein ab Freitag, 5. April 2024 ab 14.00 Uhr möglich ist.

Mit witterungs- und arbeitsbedingten kurzfristigen Sperren muss jedoch jederzeit gerechnet werden.

Es gelten die allgemeinen Befahrungsrichtlinien. Für die Befahrung ist ein gültiger Berechtigungsschein erforderlich. Die Jahresberechtigungsscheine können auf unserer Homepage angefordert oder zu den Bürozeiten am Dienstag und Donnerstag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr abgeholt werden.

Der Wegmeister DI Siegbert Terzer