Rätsel um tote Schafe auf der Alpe Alpila

Seit dem Alpauftrieb im Juni wurden auf der Alpila oberhalb vom Nenzingerberg mehrere tote Schafe aufgefunden. Im Rahmen von drei Besichtigungen der toten Tiere konnten jedenfalls keine konkreten Hinweise auf einen Wolf- oder Luchsangriff festgestellt werden.

Wir verfolgen die Entwicklung der Luchs- und Wolfrückwanderung schon seit Jahren sehr intensiv. Dabei werden verdächtige tote Wildtiere beurteilt. Es sind auch bereits Bilder von verschiedenen Luchsen im Gebiet der Agrargemeinschaft Nenzing  mittels aufgestellter Wildkameras gelungen.  Ein Luchsangriff kann daher auf einzelne Schafe nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden, erscheint uns aber beim derzeitigen Informationsstand unwahrscheinlich.

Wir ersuchen jedenfalls bei Beobachtungen oder festgestellten möglichen Hinweisen auf Luchs oder Wolf uns umgehend zu kontaktieren, damit Spuren gesichert werden können.

Die Agrargemeinschaft Nenzing ist an einer objektiven Beurteilung der Auswirkungen auf die gealpten Nutz- und Wildtiere durch die Wiederkehr von Wolf und Luchs sehr interessiert.

Bericht im ORF Vorarlberg heute am Dienstag, den 28. August 2018

Ende Alpsaison

Die Kühe werden  am Dienstag, den 4. September 2018 von der Alpe Gamperdona abgetrieben. Es ist mit vermehrtem Traktoraufkommen an diesem Tag am Gamperdonaweg zu rechnen. Der Verkauf beim Alplädile beim Senntum Gamperdona  endet mit diesem Tag.

Ebenfalls endet die Alpsaison der Kühe auf der Alpe Parpfienz am Donnerstag, den 6. September 2018.

Brücke weggespült

Bitte bei Wanderungen berücksichtigen:
Die Wanderwegverbindungen im Galinatal von Gurtis Muggabill  in Richtung Gampalpe ist unterbrochen. Die Brücke wurde weggespült.

 

Kein Feuer bei Hütten!

Wir bitten aufgrund der andauernden Trockenheit kein Feuer und keine Feuerwerke (1. August) in Hütten- und Waldnähe!

Allgemein gilt, dass das Entfachen von Feuer im Gamperdonatal nur in sicheren Grillvorrichtungen unter Einhaltung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen erlaubt ist. Für etwaige Schäden, die durch Grillfeuer entstehen können, haftet der Verursacher.

 

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