Güterweggenossenschaft Nenzing – Öffnung Gamperdonaweg

Die Agrargemeinschaft Nenzing teilt mit, dass die Befahrung des Gamperdonaweges bei guter Witterung für Berechtigte mit gültigem Berechtigungsschein ab Freitag, 5. April 2024 ab 14.00 Uhr möglich ist.

Mit witterungs- und arbeitsbedingten kurzfristigen Sperren muss jedoch jederzeit gerechnet werden.

Es gelten die allgemeinen Befahrungsrichtlinien. Für die Befahrung ist ein gültiger Berechtigungsschein erforderlich. Die Jahresberechtigungsscheine können auf unserer Homepage angefordert oder zu den Bürozeiten am Dienstag und Donnerstag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr abgeholt werden.

Der Wegmeister DI Siegbert Terzer