Fahrverbot für Radfahrer am Gamperdonaweg

Güterweggenossenschaft Gamperdona

Ganzjähriges Fahrverbot für Radfahrer am Gamperdonaweg

Es wird darauf hingewiesen, dass das behördlich verordnete Fahrverbot für Fahrräder am Gamperdonaweg ganzjährig besteht. Üblicherweise ist der Weg im Winter gesperrt. Wie nun festgestellt werden musste, finden Befahrungen mit Fahrrädern vermehrt auch während dieser Wintersperre statt. Eine Duldung dieser Missachtung des Fahrverbotes ist für die Güterweggenossenschaft nicht möglich. Deshalb wurde von der Güterweggenossenschaft beschlossen, ab sofort eine Missachtung des Fahrverbotes durch Radfahrer am Gamperdonaweg ganzjährig und ausnahmslos im Rahmen der Möglichkeiten der Güterweggenossenschaft entsprechend zu ahnden (analog der unberechtigten Befahrung mit Kraftfahrzeugen).

DI Siegbert TERZER, Wegmeister

Güterweggenossenschaft Nenzing – Öffnung Gamperdonaweg

Die Agrargemeinschaft Nenzing teilt mit, dass die Befahrung des Gamperdonaweges bei guter Witterung für Berechtigte mit gültigem Berechtigungsschein ab Freitag, 5. April 2024 ab 14.00 Uhr möglich ist.

Mit witterungs- und arbeitsbedingten kurzfristigen Sperren muss jedoch jederzeit gerechnet werden.

Es gelten die allgemeinen Befahrungsrichtlinien. Für die Befahrung ist ein gültiger Berechtigungsschein erforderlich. Die Jahresberechtigungsscheine können auf unserer Homepage angefordert oder zu den Bürozeiten am Dienstag und Donnerstag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr abgeholt werden.

Der Wegmeister DI Siegbert Terzer

 

Fronarbeiten in Nenzing

Die Fronarbeiten für das Jahr 2024 finden an folgenden Terminen statt:

Freitag, 7. Juni und Samstag, 8. Juni 2024
Freitag, 21. Juni und Samstag, 22. Juni 2024

Treffpunkt ist jeweils um 7.30 Uhr beim Verwaltungsgebäude der Agrargemeinschaft Nenzing. Mitzubringen sind gutes Schuhwerk und Handschuhe. Das Mindestalter der Froner beträgt 16 Jahre. Aufgrund der Entfernung des Einsatzortes sollte der ganze Tag abgeleistet werden. Bei einer halben Los wird der zweite Halbtag auf 2025 gutgeschrieben.

Wir ersuchen alle, die die Möglichkeit haben, die Freitagtermine wahrzunehmen.

Bei ausgesprochen schlechten Witterungsverhältnissen wird der Frontag abgesagt.

Losholzanmeldung 2024

Losholzbezug stehend im Wald – Nenzing-Dorf – Gurtis – Mittelberg

Die Mitglieder der Agrargemeinschaft Nenzing werden ersucht, den Losholzbedarf stehend im Wald für das Jahr 2024 bis spätestens Donnerstag, 29. Februar 2024 anzumelden.

Die Anmeldung kann mittels Anmeldeformular

Anmeldung Losholzbezug stehend im Wald

  • schriftlich (Agrargemeinschaft Nenzing,  Am Platz 10, 6710 Nenzing)
  • persönlich (Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr)
  • oder per e-mail (verwaltung@agrar-nenzing.at)

erfolgen.

Gerne senden wir Ihnen ein Anmeldeformular zu oder sind Ihnen persönlich behilflich.

Die Ziehung der stehenden Lose wird unter Aufsicht durch die Verwaltung der Agrargemeinschaft Nenzing erfolgen.

 

Brennholz zugestellt

Es kann ab sofort und aus organisatorischen Gründen bis Ende April der Bedarf an Brennholz lang oder gespalten in der Verwaltung der Agrargemeinschaft Nenzing auch unter der Telefonnummer 05525/62144 vormittags angemeldet werden.

Loading...