Güterweggenossenschaft Nenzing-Gamperdonaweg – Sperre Gamperdonaweg bis auf weiteres aufrecht
aufgrund des § 1 der nach wie vor geltenden Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des Covid-19 Maßnahmengesetzes, BGBL II Nr 98/2020 idgF ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.
Wir sind angehalten, den Weg nicht zu öffnen. Wir bitten um Verständnis für diese Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum im Interesse der Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19. Weitere Infos und aktuelle Bestimmungen werden auf unserer homepage www.agrar-nenzing.at laufend aktualisieren.
Für die Güterweggenossenschaft Nenzing-Gamperdonaweg
Obmann Josef Latzer, Wegmeister DI Siegbert Terzer
Nachfolgend das Schreiben der BH Bludenz vom 8.4.2020 zur Kenntnis.
Sehr geehrter Herr Obmann Latzer, sehr geehrter Herr Geschäftsführer DI Terzer, der Bezirkshauptmannschaft Bludenz ist bekannt geworden, dass offensichtlich der Nenzinger Himmel für die Besitzer vonFerienhäusern geöffnet worden ist. Seitens der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wird jedoch eindringlich darauf hingewiesen, dass aufgrund des § 1 der nachwie vor geltenden Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des Covid-19 Maßnahmengesetzes, BGBL II Nr 98/2020 idgF dasBetreten öffentlicher Orte verboten ist. Von diesem Verbot ausgenommen sind lediglich Betretungen - zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben - zur Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen - zur Deckung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens - zur unbedingt erforderlichen Berufsausübung und - für Spaziergänge alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt. Dabei sind die Abstandsregelungen einzuhalten. Aus den angeführten Gründen werden Sie dringlich ersucht, den Nenzinger Himmel nicht für die Besitzer von Ferienhäusern zu öffnen, da Fahrten zum Zweck des Aufsuchens von Ferienwohnsitzen/Ferienhäusern etc. nicht zulässig sind. Wir bitten um Verständnis für diese Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum im Interesse der Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19. Sie werden ersucht eine entsprechende Information auf ihrer Homepage bzw. auf sonstige geeignete Weise für die Ferienhausbesitzer bekanntzumachen. Mit freundlichen Grüßen Der Bezirkshauptmann Dr. Johannes Nöbl
Gamperdonaweg Anforderung Jahresberechtigungsscheine für 2020
im Sinne der Statuten Güterwegweggenossenschaft Nenzing-Gamperdonaweg
JAHRESBERECHTIGUNGSCHEIN 2020 ANFORDERUNG
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Berechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Nenzing, bzw. Hüttenberechtigte.
Mit Bezahlung der Berechtigungsgebühr mittels Rechnung, ist die Befahrung des Gamperdonaweges bewilligt und die allgemeinen Benützungsbedingungen werden damit anerkannt. Die Rechnung gilt als Berechtigungsschein und ist im Fahrzeug mitzuführen. Das Pickerle ist sichtbar an der Windschutzscheibe anzubringen!
Tagesscheine können ausschließlich von Berechtigten beim Automat beim Verwaltungsgebäude wie bisher gelöst werden.
Die Daten werden von der Güterweggenossenschaft Gamperdona zum Zwecke der Verwaltung und Kontrolle im Jahre 2020 verwendet. Siehe auch DSVGO. Die Daten werden elektronisch gespeichert.
Aktuelle Information
Wir sind für Sie erreichbar:
Telefonisch am Vormittag: 05525 62144
Die Holzzustellung der Losen lang und gespalten zugestellt wird sich aufgrund der aktuellen Situation verzögern. Der Zeitpunkt ist offen.
Einige unserer Mitarbeiter wohnen nicht im Corona – Quarantänegebiet Nenzing-Dorf und so können wir weiterhin die notwendige Pflege unserer Wälder aufrechterhalten.
Auf dem Lageplan der Vorarlberger Landesregierung ist ersichtlich, dass der Nenzinger Himmel, die Alpe Gamp und ein Großteil des Walgauradweges entlang der Ill außerhalb der Ortsteilquarantäne liegen.
Ortsbewohner von Nenzing-Dorf und Beschling dürfen für Spaziergänge jedoch diese Gebiete nicht betreten!!! Bitte beachten Sie die Verordnung des Landes Vorarlberg!
Falls Sie Interesse an aktuellen Informationen zur Agrargemeinschaft Nenzing haben, können Sie sich hier auf der Homepage, bzw. per email anmelden.
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Lageplan_COVID-19_Nenzing_DIN_A3_M1_10000_klein (12)
mehr tagesaktuelle Informationen zum Betretungsverbot und zu Nenzing
Wir wünschen alles Gute, bleibt gesund!
