Der Gamperdonaweg ist ab Freitag, den 19. April 2019 ab 15.00 Uhr geöffnet.
Es gelten die allgemeinen Befahrungsrichtlinien. Für die Befahrung ist ein gültiger Berechtigungsschein erforderlich. Die Jahresberechtigungsscheine können zu den Bürozeiten gelöst werden.

