Absage der Jahreshauptversammlung 2020

Nach sorgfältigen Beratungen im Ausschuss und im Aufsichtsrat unter Einbindung der Aufsichtsbehörde sind wir zum Entschluss gekommen, dass heuer die Jahreshauptversammlung aufgrund der beschränkten Versammlungsmöglichkeit leider nicht stattfinden kann.

Die Mitglieder erhalten in den nächsten Wochen einen schriftlichen Jahres- und Rechenschaftsbericht, sowie den genehmigten Kostenvoranschlag. Wir ersuchen unsere Mitglieder um Verständnis. Für Fragen oder Auskünfte stehen wir Ihnen zu den allgemeinen Bürozeiten ab dem 18. Mai gerne wieder zur Verfügung.

Obmann Josef Latzer                                                                   Aufsichtsratvorsitzender Hermann Jutz

 

Gamperdonaweg – Aufhebung der Sperre

Güterweggenossenschaft Nenzing-Gamperdonaweg
Aufgrund geänderter Beurteilungskriterien  ist der Gamperdonaweg ab heute Donnerstag, den 23. April 2020 ab 14.00 Uhr für Berechtigte mit gültigem Berechtigungsschein (Rechnung/Pickerle) geöffnet.
Tagesscheine können beim Automat beim Verwaltungsgebäude gelöst werden. 
Für die Weggenossenschaft
Wegmeister DI Siegbert Terzer

Güterweggenossenschaft Nenzing-Gamperdonaweg – Sperre Gamperdonaweg bis auf weiteres aufrecht

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Hüttenbesitzer und Nenzingerinnen und Nenzinger,

aufgrund des § 1 der nach wie vor geltenden Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des Covid-19 Maßnahmengesetzes, BGBL II Nr 98/2020 idgF ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.

Wir sind angehalten, den Weg nicht zu öffnen. Wir bitten um Verständnis für diese Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum im Interesse der Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19. Weitere Infos und aktuelle Bestimmungen werden auf unserer homepage www.agrar-nenzing.at laufend aktualisieren.

Für die Güterweggenossenschaft Nenzing-Gamperdonaweg
Obmann Josef Latzer, Wegmeister DI Siegbert Terzer

Nachfolgend das Schreiben der BH Bludenz vom 8.4.2020 zur Kenntnis.
Sehr geehrter Herr Obmann Latzer, 
sehr geehrter Herr Geschäftsführer DI Terzer,   

der Bezirkshauptmannschaft Bludenz ist bekannt geworden, dass offensichtlich der Nenzinger Himmel für die Besitzer vonFerienhäusern geöffnet worden ist. 

Seitens der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wird jedoch eindringlich darauf hingewiesen, dass aufgrund des § 1 der nachwie vor geltenden Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des Covid-19 Maßnahmengesetzes, BGBL II Nr 98/2020 idgF dasBetreten öffentlicher Orte verboten ist.   

Von diesem Verbot ausgenommen sind lediglich Betretungen 

- zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben 
- zur Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen 
- zur Deckung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens 
- zur unbedingt erforderlichen Berufsausübung und 
- für Spaziergänge alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt. 

Dabei sind die Abstandsregelungen einzuhalten. 

Aus den angeführten Gründen werden Sie dringlich ersucht, 
den Nenzinger Himmel nicht für die Besitzer von Ferienhäusern zu öffnen, da Fahrten zum Zweck des Aufsuchens von Ferienwohnsitzen/Ferienhäusern etc. nicht zulässig sind. 

Wir bitten um Verständnis für diese Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum im Interesse der Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19. Sie werden ersucht eine entsprechende Information auf ihrer Homepage bzw. auf sonstige geeignete Weise für die Ferienhausbesitzer bekanntzumachen. 
Mit freundlichen Grüßen 

Der Bezirkshauptmann 
Dr. Johannes Nöbl

Gamperdonaweg Anforderung Jahresberechtigungsscheine für 2020

im Sinne der Statuten Güterwegweggenossenschaft Nenzing-Gamperdonaweg 

JAHRESBERECHTIGUNGSCHEIN 2020 ANFORDERUNG 

[contact-form to=“verwaltung@agrar-nenzing.at“ subject=“Anforderung Jahresberechtigungsschein 2020″][contact-field label=“Name/Vorname“ type=“name“ required=“1″][contact-field label=“Straße“ type=“text“ required=“1″][contact-field label=“PLZ und Ort“ type=“text“ required=“1″][contact-field label=“Telefonnummer“ type=“text“][contact-field label=“E-Mail“ type=“email“ required=“1″][contact-field label=“Kennzeichen“ type=“text“ required=“1″][contact-field label=“Automarke und Farbe“ type=“text“ required=“1″][contact-field label=“Automarke und Farbe bei Wechselkennzeichen “ type=“text“][contact-field label=“Hüttennummer“ type=“text“][contact-field label=“Anfrage Jahresberechtigungschein 2020″ type=“checkbox“][contact-field label=“Anfrage Sonderbewilligung lt. Statuten (bitte um Begründung)“ type=“checkbox“][contact-field label=“Ihr Kommentar“ type=“textarea“][/contact-form]

Berechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Nenzing, bzw. Hüttenberechtigte.

Mit Bezahlung der Berechtigungsgebühr mittels Rechnung, ist die Befahrung des Gamperdonaweges bewilligt und die allgemeinen Benützungsbedingungen werden damit anerkannt. Die Rechnung gilt als Berechtigungsschein und ist im Fahrzeug mitzuführen. Das Pickerle ist sichtbar an der Windschutzscheibe anzubringen!

Tagesscheine können ausschließlich von Berechtigten beim Automat beim Verwaltungsgebäude wie bisher gelöst werden.

Die Daten werden von der Güterweggenossenschaft Gamperdona zum Zwecke der Verwaltung und Kontrolle im Jahre 2020 verwendet. Siehe auch DSVGO. Die Daten werden elektronisch gespeichert.

 

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